// ASPI

physio in der Praxis

Herzlich willkommen auf der Website des SVFP, dem Verband von mehr als 500 unabhängigen Physiotherapeuten in der ganzen Schweiz.

Unsere Mitglieder sind diplomierte Physiotherapeuten mit Berufsanerkennung in der Schweiz. Die Behandlungen, die sie auf ärztliche Verordnung hin anbieten, werden durch die Kranken- und Unfallversicherungen übernommen.

Unsere Suchmaschine hilft Ihnen dabei, den geeigneten Physiotherapeuten zu finden!

Physiotherapie auf ärztliche Verordnung

Hat Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung für eine Physiotherapie mitgegeben?

Vielleicht hätten Sie eher ein Rezept für Medikamente gegen Ihre Schmerzen erwartet und sind jetzt etwas ratlos. Vertrauen Sie Ihrem Arzt! Eine physiotherapeutische Behandlung ist vermutlich die am geeignetste und effizienteste Art, Ihr aktuelles Problem anzugehen.

Warten Sie mit der Vereinbarung eines Termins bei einem Physiotherapeuten nicht zu lange zu: Ihre Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen nach Verordnungsdatum starten. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig. Generell gilt: Je schneller ein Physiotherapeut mit der Behandlung beginnen kann, desto besser ist das Resultat.

// Infos für Patienten / Freie Wahl

Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden sollen?

Ihr Arzt kann Ihnen einen Physiotherapeuten empfehlen, mit dem er oft zusammenarbeitet oder dessen Spezialgebiete er kennt. Sie haben aber die freie Therapeutenwahl.

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Wahl eines Spezialisten

Alle Physiotherapeuten verfügen über eine allgemeine Grundausbildung, die sie befähigt, die meisten der häufigsten Leiden zu behandeln. Sie bilden sich ausserdem laufend weiter.

Einige spezialisieren sich dann auf einen bestimmten Bereich und beschränken ihre physiotherapeutischen Behandlungen auf gewisse Krankheitsbilder.

Sprechen Sie mit Ihrem Physiotherapeuten und erklären Sie ihm genau, woran Sie leiden. Nötigenfalls wird er Sie einem Kollegen zuweisen, dessen Kompetenzen genauer auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Kostenübernahme

Eine ärztlich verordnete physiotherapeutische Behandlung gehört zur Grundversorgung und wird entsprechend durch die Krankenversicherungen übernommen.

Die Rechnung wird direkt an die zuständige Versicherung adressiert: Grundversicherung der Krankenversicherung, SUVA, Unfallversicherung, Militär- oder Invalidenversicherung. Es gilt das System des “tiers payant”. Sie erhalten zu Informationszwecken eine Kopie der Rechnung.

TARIFE ANSEHEN

Indikationen

Es gibt unterschidelichste Gründe für einen Arzt, eine physiotherapeutische Behandlung zu verordnen.

Viele davon sind allgemein bekannt: Hexenschuss, Tennisellbogen, Halssteife, Verstauchungen, Folgen von Knochenbrüchen, Arthrose, Fehlhaltungen, Sportverletzungen…

Es gibt aber auch zahlreiche andere Pathologien, die gut auf eine physiotherapeutische Behandlung ansprechen. Sie finden hier eine umfangreiche und doch nicht abschliessende Liste! Fragen Sie Ihren Physiotherapeuten offen, ob er für Ihre persönliche Situation eine geeignete Behandlung anbieten kann.

  • Unfälle: Rehabilitation nach Brüchen, Luxationen, Verstauchungen, Verbrennungen, Narbenbehandlung
  • Postoperativ: Hüft-, Knie-, Schulterprothesen, Osteotomien
  • Haltungsprobleme oder muskuläre Dysbalancen: Kyphose, Skoliose, Muskelretraktionen, Fersensporn
  • Rheumatische Erkrankungen: Arthritis, Arthrose, Kiefergelenksschmerzen, Polyarthritis
  • Neurologische Krankheiten/Unfälle: Schwindel, Schlaganfall, Paraplegie, Tonusstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Multiple Sklerose
  • Kinder: Frühgeburtlichkeit, angeborener Schiefhals, Plagiozephalie, Entwicklungsverzögerungen, angeborene Missbildungen, motorische Beeinträchtigungen, Zerebralparese
  • Senioren:  Regelmässige Mobilisierung und Erhalt der Unabhängigkeit
  • Sportverletzungen: Muskelrisse, Verstauchungen, Sehnenentzündungen
  • Herz-/Kreislaufprobleme: Infarktfolgen, Arterienkrankheiten, Venen- und/oder Lymphödeme
  • Atembeschwerden: Asthma, Bronchiolitis, Mukoviszidose
  • Blasenprobleme: Bettnässen, Inkontinenz, starker Harndrang
  • Verdauungsapparat: Verstopfung, erschwerte Sphinkterkontrolle
  • Schwangerschaft: Rückenschmerzen, Ischiasbeschwerden, schwere Beine, Geburtsvorbereitung, Rückbildung nach Geburt, Dammrehabilitation
  • Psychiatrie: Depression, Ängste, Essstörungen, psychosomatische Störungen, chronische Müdigkeit
  • Stoffwechselkrankheiten: Diabetes, Osteoporose, Übergewicht
  • Lebensende und Palliativpflege: Schmerzlinderung und Komfort des Patienten
  • Arbeitsbezogene Fragen: Ergonomische Beratung, Prävention, Anpassungen an besondere Verhältnisse

Physiotherapie ohne Verordnung

Sie brauchen nicht zwingend eine ärztliche Verordnung, um zu einem Physiotherapeuten zu gehen.

Die Physiotherapie steht auch gesunden Personen offen, die dies bleiben möchten.

Ein Physiotherapeut kann Ihre körperliche Kondition verbessern helfen, Sie bei der Wiederaufnahme einer sportlichen Tätigkeit begleiten oder Sie auch beraten, wenn Sie in Ihrem Sport weiterkommen möchten.

Er kann Ihre Muskeln nach einer sportlichen Anstrengung lockern und Ihnen zeigen, wie Sie sich entspannen können.

Ihr Physiotherapeut ist ebenfalls die richtige Adresse für Beratung im Hinblick auf Ihre Körperhaltung, für die Anpassung Ihres Arbeitsplatzes (Ergonomie) und/oder um Ihren Rücken zu schonen.

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Gewisse Leistungen werden von den Zusatzversicherungen übernommen. Dies hängt von Ihrem Versicherungsschutz und der durch den Physiotherapeuten angewandten Methode ab