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Häufig gestellte Fragen

// FAQ

Anzahl Sitzungen

Eine physiotherapeutisch Behandlung wird in der Regel in Serien zu 9 Sitzungen verordnet.

Manchmal genügen nur wenige Sitzungen, um ein Problem zu beheben, gelegentlich kommt es aber auch vor, dass 9 Sitzungen nicht ausreichen, um Beschwerden wirklich in den Griff zu bekommen. In diesem Fall wird der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Die Anzahl Sitzungen ist nicht beschränkt.

Ihre Versicherung hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt von Ihrem Arzt und/oder Ihrem Physiotherapeuten einen Bericht zu verlangen. Zum Schutz Ihrer medizinischen Daten werden die dazu nötigen Informationen dem Vertrauensarzt der Versicherung übermittelt.

Werden mehr als 36 Sitzungen benötigt, muss der Arzt zwingend der Versicherung die Gründe für die Fortsetzung der Behandlung mitteilen.

 

Dialog

Der Erfolg einer physiotherapeutischen Behandlung hängt von einem guten Einvernehmen und einem konstruktiven Dialog zwischen Arzt, Physiotherapeut und Patient ab.

Der Arzt gibt dem Physiotherapeuten die Indikationen der Diagnose, die wichtigsten Informationen zum Allgemeinzustand des Patienten und zu allfälligen Kontraindikationen für bestimmte physiotherapeutische Techniken.

Der Physiotherapeut hört dem Patienten zu und lädt ihn ein, seine Beschwerden und Schmerzen genau zu schildern. Er untersucht den Patienten und führt Tests durch, um dessen Mobilität, Kraft und physische Kapazitäten zu evaluieren.

Je genauer und umfassender der Patient den Physiotherapeuten informieren kann, desto besser wird dieser in der Lage sein, die Ursache des Problems zu erkennen und zu wissen, wie es anzugehen ist.

Gestützt auf seine eigene Erfahrung und die aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisse (Evidence Based Practice) bestimmt der Physiotherapeut die Modalitäten der Behandlung. Dabei bezieht er selbstverständlich die Erwartungen und Möglichkeiten des Patienten in seine Wahl mit ein und erläutert diesem das Vorgehen in adäquater Weise.

Im Verlauf der Behandlung wiederholt der Physiotherapeut die Tests, um die Fortschritte zu kontrollieren oder nötigenfalls die Intervention anzupassen.

Die aktive Teilnahme des Patienten ist ein unerlässlicher Faktor für den Erfolg einer Behandlung: praktische Umsetzung der Ratschläge, Durchführen der Übungen zu Hause.

Im Streitfall

Es kann vorkommen, dass Sie sich nicht so schnell entlastet fühlen, wie Sie gehofft hatten, oder dass das geforderte Mitmachen Ihnen übertrieben erscheint: Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Physiotherapeuten, Sie werden bestimmt zusammen eine Lösung finden.

Sie können ihn auch bitten, sich mit Ihrem Arzt in Verbindung zu setzen, um über das beste Vorgehen bezüglich Ihrer Situation zu diskutieren.

Ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet, kann es ratsam sein, den Physiotherapeuten zu wechseln.

Bei Vorliegen eines erheblichen Konflikts können Sie sich an die Schweizerische Stiftung SPO wenden.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Physiotherapeut (der Mitglied des SVFP ist) gewissen Verpflichtungen nicht nachkommt, können Sie den SVFP kontaktieren. Wir haben ein offenes Ohr und würden nötigenfalls intervenieren, um unserem Mitglied unsere Deontologie-Regeln in Erinnerung zu rufen.

 

Tarif bei Krankheit

Die Tarife für physiotherapeutische Behandlungen sind auf eidgenössischer Ebene in einer Konvention festgelegt, die zwischen den Krankenversicherungen und dem SVFP abgeschlossen wurde.

Sie können den aktuell gültigen Tarif bei Krankheit konsultieren. Er ist seit dem 01.01.2018 in Kraft und wurde seither nicht revidiert. In diesem Dokument sind die verschiedenen physiotherapeutischen Behandlungen aufgelistet. Jede Behandlung bzw. jede vom Physiotherapeuten erbrachte Leistung trägt eine Nummer, die man Tarifposition nennt. Diese Nummern stehen dann auch auf Ihrer Rechnung.

Die am häufigsten verwendete Tarifposition ist die Nr. 7301, die der Pauschale für eine Physiotherapiesitzung entspricht.

Wenn der Patient eine komplexe Problematik aufweist, kommt die Position 7311 zum Zuge.

Zu diesen beiden Positionen können Zusätze hinzukommen, darunter ein Zuschlag für die erste Sitzung, eine Wegentschädigung oder beispielsweise ein Zuschlag für die Behandlung im Wasser.

Die Dauer der Sitzung hat keinen Einfluss auf den Preis. Üblicherweise dauert eine einfache Behandlung 30 Minuten.

Bei einer ärztlich verordneten Behandlung ist der Physiotherapeut zum Tarif gemäss Konvention verpflichtet. Er darf keinen anderen Tarif anwenden und Ihnen auch keine zusätzlichen Kosten verrechnen, die Sie aus eigener Tasche berappen müssen.

Der Wert eines Tarifpunkts, der sog. Taxpunktwert, wird an die regionalen Unterschiede angepasst. Entsprechend differiert er von Kanton zu Kanton und kann von CHF 0.94 bis CHF 1.11 gehen. Sie finden den Taxpunktwert Ihres Kantons in der zusammenfassenden Tabelle.

Die Kosten für Physiotherapie sind im Vergleich zu anderen Disziplinen des Gesundheitswesens sehr moderat. Das Bruttoeinkommen Ihres Physiotherapeuten stammt aus der Summe seiner fakturierten Leistungen abzüglich aller Aufwendungen für seine Praxis und das Material, die Löhne und Sozialabgaben für seine Angestellten (falls vorhanden), seine Versicherungen, seine Weiterbildung und seine Altersvorsorge.

Tarif bei Unfall

Die Tarifstruktur, die bei Unfall zur Anwendung kommt, ist jener bei Krankheit ziemlich ähnlich. Sie ist seit dem Abschluss der Konvention im Jahr 1997 gültig und wird aktuell revidiert.

Der Taxpunktwert ist in allen Kantonen der Schweiz identisch; er beläuft sich auf CHF 1.-.

Der Unfalltarif kommt bei Leistungen zum Zuge, die zulasten der SUVA, der übrigen Unfallversicherungen, der Invaliden- oder der Militärversicherung gehen.

Rechtlicher Rahmen

Physiotherapeuten, die in der Schweiz praktizieren, unterliegen den gesetzlichen Vorgaben des KVG (Krankenversicherungsgesetz) und der KLV (Verordnung über die Krankenpflegeversicherung) sowie den unterschiedlichen kantonalen Reglementen bezüglich der Ausübung eines Gesundheitsberufes.

Das Gesetz verpflichtet die Physiotherapeuten, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit einzuhalten: Die Behandlung eines Patienten muss dem anvisierten Ziel angemessen, wissenschaftlich anerkannt und zeitlich begrenzt sein.

Die Möglichkeit für Physiotherapeuten, Werbung für sich zu machen, ist sehr streng reglementiert. Widerhandlungen können bei den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden.

Patienten haben ein Recht auf vertrauliche Behandlung ihrer Daten. Wie andere Gesundheitsfachleute auch sind Physiotherapeuten zur Geheimhaltung der im Rahmen der Berufsausübung erhobenen Informationen verpflichtet.

Das Recht, den Beruf eines Physiotherapeuten freiberuflich auszuüben, ist sehr streng reglementiert und bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch die zuständige kantonale Behörde.

Damit seine Leistungen von den Versicherungen übernommen werden, muss ein Physiotherapeut über eine Nummer für selbstständig tätige Leistungserbringer verfügen. Diese Nummer wird von der Dachorganisation der Versicherungen, der SASIS AG, vergeben.
Zur Überprüfung, ob Ihr Physiotherapeut im Besitz der notwendigen Genehmigungen ist, können Sie die nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG und GesReg) konsultieren.

Wenn ein Physiotherapeut in seiner Praxis einen anderen Physiotherapeuten anstellt, muss auch dieser über alle notwendigen Genehmigungen verfügen. Wenn er noch nicht genügend Erfahrung hat, um diese Genehmigungen zu erhalten, kann er nur unter Supervision praktizieren und hat nicht das Recht, alleine in der Praxis zu arbeiten.

Falls Sie feststellen sollten, dass reglementarische Vorgaben nicht eingehalten werden, oder wenn Sie einen Missbrauch vermuten, können Sie dies den zuständigen kantonalen Behörden melden.

Grundausbildung

In der Schweiz erhält man das Diplom als Physiotherapeut nach einer Ausbildung in einer Fachhochschule für Gesundheit (FH). 
Um in eine FH eintreten und den Studiengang Physiotherapie absolvieren zu können, braucht es ein EFZ im Gesundheitsbereich, eine Berufs- oder Gymnasialmatur, einen FMS-Ausweis Option Gesundheit oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Die Ausbildung an einer FH dauert mindestens 3 Jahre, wobei sich Studium und Praktika abwechseln. Abgeschlossen wird sie mit dem Erhalt des Titels eines Bachelor of Science FH in Physiotherapie.

Mit dem Bachelor in Physiotherapie geht das Recht einher, den Beruf im  Angestelltenverhältnis, in einem Spital oder in einer Physiotherapiepraxis unter Aufsicht eines anerkannten Physiotherapeuten auszuüben. Nach einer Berufspraxis von mindestens 2 Jahren kann der Physiotherapeut beim Kanton die Bewilligung beantragen, seinen Beruf selbstständig auszuüben und seine Leistungen den Versicherungen in Rechnung zu stellen.
Physiotherapeuten mit einem ausländischen Diplom müssen dieses in der Schweiz anerkennen lassen und den gleichen Anforderungen hinsichtlich der Berufserfahrung entsprechen, ehe sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen. Sie müssen auch die Sprache des Kantons sprechen, in dem sie den Beruf ausüben wollen.

Fort- und Weiterbildung

Physiotherapeuten bilden sich während ihrer gesamten Karriere weiter. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe.

Sie können ihr Studium direkt nach dem Bachelor verlängern und Studiengänge absolvieren, mit denen sie den Titel eines Master of Sciences in Physiotherapie erlangen können. Sie können aber auch zuerst ein paar Jahre auf dem Beruf arbeiten, ehe sie dann erneut einen akademischen Studiengang aufnehmen.

Es gibt auch eine Vielzahl kürzerer Ausbildungen, die parallel zu einer Anstellung absolviert werden können. Ein Physiotherapeut wird seine Grundausbildung stets erweitern, um seine Behandlungen der medizinischen Entwicklung anzupassen und neue Techniken zu erlernen.

Im Einklang mit seinen Interessen und seinen persönlichen Neigungen kann der Physiotherapeut sich in einem bestimmten Bereich spezialisieren und seine Praxis auf die Behandlung von ganz bestimmten Krankheitsbildern ausrichten.

Physiotherapeuten, die ihre Karriere eher in der Forschung sehen bzw. Ausbildner oder Kadermitarbeiter in einer Institution werden möchten, vervollständigen ihre Bildung durch Kurse, die sie auf diese neuen Funktionen vorbereiten. Es besteht auch die Möglichkeit, als Krönung einer Arbeit in der wissenschaftlichen Forschung ein Doktorat zu erlangen (PhD).