// ASPI

INFOs FÜR ÄRztE

Der SVFP hat eine – von den Versicherungen anerkannte – Vorlage für eine vereinfachte Verordnung erarbeitet, welche die wichtigsten obligatorischen Informationen enthält.

// Verordnung

In der Praxis

Das KVG garantiert den Patienten die freie Wahl seines Physiotherapeuten. Diese gesetzliche Vorgabe verunmöglicht aber nicht, dass Sie Ihren Patienten einen bestimmten Physiotherapeuten empfehlen, mit dem Sie öfters zusammenarbeiten oder dessen Kompetenzen in gewissen Spezialgebieten Ihnen bekannt sind.

Die physiotherapeutische Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung starten. Nach Ablauf dieser Frist ist die Verordnung nicht mehr gültig.

Sie können nicht mehr als 9 Sitzungen pro Verordnung verschreiben. Für eine Fortführung der Behandlung müssen Sie eine neue Verordnung erstellen. Sollten für die Behandlung der gleichen Indikation mehr als 36 Sitzungen erforderlich sein, müssen Sie einen Bericht zuhanden des Vertrauensarztes der Krankenversicherung verfassen.

Mit unserer Vorlage können Sie die ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Versicherung wahren, da Sie die Diagnose nicht direkt auf der Verordnung festhalten müssen, sondern sie dem Physiotherapeuten in einer separaten Notifikation mitteilen können.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arzt und Physiotherapeut ist ein wesentliches Element für eine optimale Behandlung unserer Patienten.

// Administrative Vereinfachungen

Kompliziert ist nicht nötig

Die französischsprachige Fachzeitschrift Revue médicale Suisse hielt zum Thema Administration im Heft 15-2019 sinngemäss fest, dass das Verordnen von Physiotherapie für den Arzt zeitaufwändige administrative Schritte nach sich ziehen könne. Gleichzeitig stehe er dabei im Spannungsfeld zwischen den Leistungserbringern, welche mit den Erwartungen der Patienten konfrontiert seien, und den Versicherungen, die gewisse Behandlungen als zu kostspielig oder nicht unerlässlich erachten würden. Die mittels Konventionen festgelegten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien (Ärzte, Physiotherapeuten, Patienten und Versicherungen) seien dabei oft kaum bekannt, obschon sie bei korrekter Anwendung die meisten Konflikte vermeiden helfen würden.

Rev Med Suisse 2019 ;15 :2166-70 

MEHR WISSEN

Die wichtigsten Indikationen für eine physiotherapeutische Behandlung sind Ihnen sicher bestens bekannt.

Unser Beruf leistet aber auch in etwas spezielleren Fällen wichtige Dienste, die wir Ihnen nachfolgend gerne vorstellen möchten.

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