// ASPI

Sich selbstständig machen

Ihr Abenteuer beginnt hier

Diese Seite enthält wertvolle Informationen für einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit. Einige Artikel und Links sind den SVFP-Mitgliedern vorbehalten. Um wirklich alle Infos zu erhalten, werden Sie am besten Mitglied beim SVFP.

Eine selbstständige Erwerbstätigkeit kann sich auf Ihr berufliches wie privates Leben auswirken. Es lohnt sich deshalb, sich gut vorzubereiten und keine Aspekte unberücksichtigt zu lassen. Wir haben hier eine (nicht abschliessende) Liste wichtiger Fragen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, sich in den zahlreichen bevorstehenden Etappen zurechtzufinden.

  • Warum entscheiden Sie sich für die Selbstständigkeit?
  • Welche Erwartungen haben Sie? Stimmen sie mit der Realität überein?
  • Ist der Zeitpunkt richtig gewählt? Haben Sie genügend Zeit zur Verfügung, um die mit dem Start verbundene Arbeitsüberlastung zu bewältigen?
  • Haben Sie abgesehen von Ihren Kompetenzen im Pflegebereich auch genügend Fähigkeiten als Unternehmer?
  • Was werden die positiven und negativen Aspekte dieser Berufswahl sein?

Um Ihre Überlegungen zu vertiefen, laden wir Sie ein, die Erfahrungsberichte unserer Mitglieder zu entdecken.

// Der rote Faden

Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

01. Mindestanforderungen
02. Anmeldung beim NAREG
03. Abschliessen einer professionellen Haftpflichtversicherung
04. Gesuch um Zulassung zur OKP und zur Rechnungstellung zulasten der OKP
05. Beantragen des Status als Selbstständigerwerbende/r bei der AHV
06. Eintrag in das offizielle UID-Register des BFS
07. Beantragen einer ZSR-Nummer
08. Beitritt zu den Tarifkonventionen
09. Abschliessen diverser Versicherungen
10. Werbung

Die Mindestanforderungen für die Eröffnung einer eigenen Praxis sind:

  • Genügende Sprachkompetenz (C1 gemäss dem Europäischen Sprachenportfolio).
  • Für ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltsbewilligung B.
  • Anerkanntes Diplom als Physiotherapeut/in. Falls dies für Ihr Diplom nicht zutrifft, müssen Sie die Anerkennung beim Roten Kreuz beantragen.
  • Mindestens 2 Jahre Berufspraxis 100 % in der Schweiz (die Mindestdauer verlängert sich bei Arbeitspensen unter 100 %). Bitte beachten Sie, dass Praktika zur Diplomanerkennung nicht zur Berufspraxis gerechnet werden.

Anschliessend sollten Sie überprüfen, ob Sie schon im NAREG registriert sind. Die meisten Schulen nehmen diese Anmeldung noch vor der Diplomverteilung vor.

  • Wenn Sie noch nicht im NAREG erfasst sind, müssen Sie die Registrierung Ihres Diploms beantragen.
  • Das Registrierungsgesuch senden Sie einfach per E-Mail an gesreg@redcross.ch oder nareg@redcross.ch

Diese Registrierung brauchen Sie, um die Zulassung zur Rechnungstellung über die OKP zu erlangen.

Die Zulassung zur OKP und zur Rechnungstellung zulasten der OKP ist absolut unerlässlich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Gesundheitsdirektion Ihres Kantons. Die Kontaktdaten der diversen kantonalen Stellen finden Sie hier.

Ferner müssen Sie eine Bestätigung Ihres Status als Selbstständigerwerbende/r vorlegen können. Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Sie sich bei einer Ausgleichskasse Ihres Kantons als Selbstständigerwerbende/r eintragen lassen. Sie erhalten die Bestätigung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit erst, wenn Sie Ihre Praxis eröffnet und eine ZSR-Nummer erhalten haben. In der Zwischenzeit müssen Sie ein Schreiben verlangen mit der Bestätigung, dass Ihre Anfrage aktuell am Laufen ist.

Für den Erhalt einer UID-Nummer (Unternehmensidentifikationsnummer) wenden Sie sich an die Gruppe UID des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Telefon: +41 800 20 20 10
E-Mail : uid@bfs.admin.ch

Sie müssen auch eine Nummer beim Zahlstellenregister (ZSR-Nummer) beantragen. Dazu stellen Sie der SASIS das ausgefüllte Antragsformular zu. Ihr Dossier wird nur dann bearbeitet, wenn Sie sämtliche geforderten Beilagen übermittelt haben (insbesondere die kantonale Zulassung zur Rechnungstellung zulasten der OKP).
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann mehrere Wochen dauern. Deshalb sollten Sie Ihr vollständiges Dossier so früh wie möglich übermitteln.

Durch einen Beitritt zum SVFP haben Sie die Möglichkeit, ohne Zusatzkosten den Tarifkonventionen beizutreten. Sie können sich den Konventionen auch anschliessen, ohne Mitglied eines Verbands zu sein. Dies bietet jedoch keinen echten Vorteil, da der entsprechende Jahresbeitrag deutlich über jenem einer Mitgliedschaft beim SVFP liegt.

Als SVFP-Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Vorzügen: Sie sind immer auf dem neusten Stand der Informationen aus der Branche, Sie erhalten Hilfe im Fall eines Konflikts mit einer Versicherung und vieles mehr.

Neben den in den Punkten 3 und 5 genannten Versicherungen sind Sie auch verpflichtet, eine Berufsunfall- und eine Nichtberufsunfallversicherung abzuschliessen. Je nach Kanton sind auch andere Versicherungen obligatorisch (z.B. in der Waadt die kantonale Gebäudeversicherung).

Für Selbstständigerwerbende empfiehlt sich die Eröffnung einer dritten Säule, um Kapital für das Rentenalter anzusparen. Falls Sie als Angestellte/r Ihrer eigenen Firma arbeiten, ist der Beitritt zu einer Pensionskasse mit Beiträgen an die zweite Säule obligatorisch.

Andere Versicherungen sind zwar nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert: Unternehmensversicherung, Krankentaggeldversicherung, Rechtsschutzversicherung.

Diese Themen werden in den nachfolgenden Artikeln ausführlicher diskutiert.

Für die Werbung gibt es klare Regeln. Sie müssen sich an die in Ihrem Kanton geltenden Vorgaben halten. Widerhandlungen werden bestraft.

Löhne und Sozialversicherungen

 

Berufliche Vorsorge – Die 2. und 3. Säule

two persons sitting on grass facing the lake

Erfahrungsberichte

Abgesehen von den lästigen Schritten zu Beginn des Projekts bedeutet die Selbstständigkeit eine Veränderung der Lebensweise.

In finanzieller Hinsicht stellt das Projekt ein Risiko dar. Die Einnahmen sind zu Beginn schwer vorhersehbar und später schwankend. Die allgemeinen Kosten können sich als höher erweisen als budgetiert.

Der hohe Verwaltungsaufwand und die variablen Arbeitszeiten haben auch Auswirkungen auf familiärer und sozialer Ebene.

Um Ihre Überlegungen zu vertiefen, empfehlen wir Ihnen, den Erfahrungsbericht von Herrn Michel Barthe und Frau Emilie Di Constanzo zu lesen. Weiter unten entdecken Sie auch Videos mit Interviews von ASPI-Mitgliedern.

 

 

Physio depuis 2005, j’ai toujours préféré l’autonomie et la flexibilité dans mon activité. En devenant maman de 2 petites filles, la question du travail en tant qu’indépendant ne s’est plus posée. J’ai ainsi pu mener de front mon activité professionnelle et mon “travail de Maman”.

Emilie Di Constanzo

Physiothérapeute, Associée-gérante, Physio du Pont des Sauges à Lausanne

Und los geht’s !

Nun wissen Sie alles Wissenswerte, um Ihr freiberufliches Abenteuer zu starten. Sie werden schnell merken, wie spannend und befriedigend die Arbeit für die eigene Firma ist.

Wenn Fragen auftauchen, können Sie sich gerne bei unserem Sekretariat melden: per E-Mail oder per Telefon 079 559 89 85. Wir freuen uns, wenn wir Sie bzw. Ihre Praxis von Anfang an begleiten dürfen.